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Das Magazin der Berner Haus- und Kinderärzt:innen

Lesedauer ca. 3 Min.

Ja zur Initiative «Kinder ohne Tabak»

Tabakprävention

Ja zur Initiative «Kinder ohne Tabak»

Die nächste eidgenössische Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wird wiederum eine Gesundheitsfrage beinhalten. Es geht um die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», kurz «Kinder ohne Tabak». Der nationale Berufsverband mfe – Haus- und Kinderärzte Schweiz, die FMH, Pneumologen und Onkologen, pädiatrie Schweiz sowie die Krebsliga und die Lungenliga stehen hinter dem Anliegen.

Was heisst das für den Kanton Bern, für die Berner Hausärztinnen und Kinderärzte? Ein Werbeverbot für Tabak und starken Alkohol an öffentlichen Anlässen, wo Minderjährige teilnehmen können, gäbe es im hier eigentlich bereits. Dies ist so im Artikel 15 des Berner Gesetzes über Handel und Gewerbe HGG festgehalten. Warum also noch diese Volksinitiative, und was bringt überhaupt das neue Tabakproduktegesetz? Nun, auch im Kanton Bern wird das Verbot lediglich dann konkret wirksam, wenn an einem Anlass «mehrheitlich» Kinder und Jugendliche teilnehmen können.

Drei Aufhänger: Erstens, das Gurtenfestival verzichtet seit einigen Jahren auf Tabakwerbung und -sponsoring. Und hat damit Aufsehen erregt, denn viele Nachahmer hat es bisher nicht gefunden. Zweitens: Wer regelmässig oder zufällig mal in die Boxen der Gratiszeitungen greift und eine davon in sagen wir 20 Minuten durchblättert, stösst mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Werbung, seien es Zigaretten, seien es modische neue Nikotininhalationsprodukte. Und wer drittens in jungen sozialen Medien unterwegs ist (bzw. die Kinder oder Grosskinder), wird feststellen, dass sie tägliche Begleitmusik ist: Werbung für Tabak  und Nikotin in allen Formen und Farben.

Nun ist aus dem Bundeshaus zu hören, dass mit dem neuen Tabakproduktegesetz der Jugendschutz vor Tabak sichergestellt oder gar verstärkt werde. Erfreulich! Was würde man also erwarten? Natürlich die Einschränkung der Praktiken bei Festivals, in Gratiszeitungen und auf Social Media. Nun, da sieht man sich getäuscht, bzw. die Parlamentsmehrheit täuscht etwas vor: Das alles soll weiterhin erlaubt sein!

Diesen Praktiken will die Volksinitiative Kinder ohne Tabak einen Riegel schieben. Wo das Parlament Jugendschutz drauf schreibt, soll gefälligst auch Jugendschutz drinstehen. Entsprechend benötigt das ebenso unvollständige wie unzureichende Tabakproduktegesetz notwendigerweise die Volksinitiative, um kohärenten Kinder- und Jugendschutz auch einhalten zu können.

Alle Fachleute wissen bestens, was Nikotinabhängigkeit ab dem Jugendalter für Schaden anrichtet. Es braucht jetzt zwingend ein klares JA am 13. Februar 2022. Und wer aktiv mithelfen will, dass wir dieses Ziel erreichen: Die Kampagnen-Webseite www.kinderohnetabak.ch bietet zahlreiche, auch ganz einfache Möglichkeiten, sich zu engagieren.